Einbringung von Immobilien in die GmbH: Das Verkehrswertgutachten als steuerliche Pflicht

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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Vorwort

Die Entscheidung, Immobilien in eine vermögensverwaltende GmbH (VV-GmbH) oder eine operative GmbH einzubringen, ist ein strategischer Schritt zur Steueroptimierung.
Doch dieser Vorgang ist hochkomplex und muss gegenüber dem Finanzamt wasserdicht belegt werden. Ein Verkehrswertgutachten ist dabei nicht nur ratsam, sondern stellt in vielen Fällen eine steuerliche Pflicht dar. In diesem Artikel erfahren Sie, warum das Gutachten bei der Einbringung von Immobilien in die GmbH unverzichtbar ist, welche Risiken Sie ohne es eingehen und wie es den korrekten Wert der Einlage festschreibt.

Die Notwendigkeit der objektiven Wertermittlung

Die Einbringung einer Immobilie in eine GmbH erfolgt entweder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten oder als Einlage in das Kapital der Gesellschaft. In beiden Fällen muss der Wert der Immobilie objektiv festgestellt werden, da er die Bilanz der GmbH, die Höhe der AfA-Abschreibung und die Besteuerung des Vorgangs beeinflusst.

Warum das Finanzamt ein Gutachten verlangt

  1. Vermeidung verdeckter Einlagen: Das Finanzamt muss sicherstellen, dass der Wert, zu dem die Immobilie in die GmbH übertragen wird, dem tatsächlichen Verkehrswert entspricht. Weicht der angesetzte Wert vom tatsächlichen Verkehrswert ab, kann dies als verdeckte Einlage gewertet werden, was erhebliche steuerliche Konsequenzen nach sich zieht.
  2. Feststellung des Teilwerts: Im steuerrechtlichen Sinne wird die Immobilie oft zum Teilwert angesetzt, der dem Verkehrswert entspricht. Nur ein Verkehrswertgutachten kann diesen Wert präzise und unanfechtbar belegen.
  3. Grundlage für die AfA: Die GmbH benötigt den korrekten Gebäudewert für die Berechnung der AfA-Abschreibung.

Die Haftungsabsicherung der Gesellschafter

Das Verkehrswertgutachten dient nicht nur als Schutz vor dem Finanzamt, sondern auch als Haftungsabsicherung für die Gesellschafter. Bei der Übertragung von Vermögensgegenständen in eine GmbH (Sachgründung) muss der Wert der Sacheinlage dem Betrag entsprechen, der in die Bilanz aufgenommen wird.
Ein qualifiziertes Gutachten schützt die Gesellschafter vor Haftungsrisiken, die bei einer fehlerhaften oder überhöhten Bewertung entstehen können.

Fazit

Die Einbringung von Immobilien in die GmbH ist ein Vorgang, der maximale Präzision erfordert. Das Verkehrswertgutachten ist dabei der unverzichtbare Baustein, der den Wert objektiv festschreibt.
Es ist die beste Investition, um verdeckte Einlagen zu vermeiden, die korrekte AfA-Basis zu sichern und die gesamte Unternehmensstruktur rechtlich und steuerlich abzusichern.
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