Die Entscheidung, Immobilien in eine vermögensverwaltende GmbH (VV-GmbH) oder eine operative GmbH einzubringen, ist ein strategischer Schritt zur Steueroptimierung.
Doch dieser Vorgang ist hochkomplex und muss gegenüber dem Finanzamt wasserdicht belegt werden. Ein Verkehrswertgutachten ist dabei nicht nur ratsam, sondern stellt in vielen Fällen eine steuerliche Pflicht dar. In diesem Artikel erfahren Sie, warum das Gutachten bei der Einbringung von Immobilien in die GmbH unverzichtbar ist, welche Risiken Sie ohne es eingehen und wie es den korrekten Wert der Einlage festschreibt.