Immobilien-Holding gründen: Die Bedeutung des Gutachtens für die Gesellschafter und die Anteilsbewertung

Sachverständiger Lars Kuntz
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Vorwort

Die Gründung einer Immobilien-Holding mit einer oder mehreren VV-GmbHs als Untergesellschaften ist eine anspruchsvolle Struktur zur Steueroptimierung und Risikostreuung.
Bei der Einbringung von Immobilien in diese Struktur ist das Verkehrswertgutachten entscheidend für die korrekte Anteilsbewertung und die Verteilung der Gesellschaftsrechte unter den Gesellschaftern.
In diesem Artikel beleuchten wir die Bedeutung des Gutachtens für die Immobilien-Holding und die Sicherstellung der Fairness und Transparenz unter den Gesellschaftern.

Gutachten als Basis der Anteilsbewertung

Wenn Immobilien als Sacheinlage in eine neu gegründete GmbH oder Holding eingebracht werden, muss der Wert der Einlage den Nennwert der zu gewährenden Geschäftsanteile decken.
Gerechte Anteilsverteilung: Bei mehreren Gesellschaftern muss der Wert der eingebrachten Immobilie präzise bestimmt werden, um die Höhe der Anteile gerecht zu berechnen. Das Gutachten stellt sicher, dass der Wert, den jeder Gesellschafter einbringt, korrekt im Verhältnis zu seiner Beteiligung steht.
Vermeidung von Über- oder Unterbewertung: Eine fehlerhafte Bewertung führt zu Ungerechtigkeit bei der Verteilung der Anteile und kann später zu Gesellschafterstreitigkeiten führen.

Transparenz und Streitvermeidung unter Gesellschaftern

In einer Immobilien-Holding ist Transparenz der Schlüssel zur Konfliktvermeidung. Das Verkehrswertgutachten dient als neutrales Schlichtungswerkzeug:
  1. Objektiver Nachweis: Es liefert den Gesellschaftern einen objektiven und unabhängigen Nachweis über den Wert der eingebrachten Nachlassimmobilie oder der Akquisition.
  2. Verkauf von Anteilen: Soll später ein Gesellschafter seine Anteile an der GmbH verkaufen, dient das Gutachten (oder eine Fortschreibung) als Basis für die faire Preisfindung.

Fazit

Die Gründung einer Immobilien-Holding und die Einbringung von Immobilien erfordern eine maximale Sorgfalt. Das Verkehrswertgutachten ist für die Anteilsbewertung der Gesellschafter und die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften (z.B. Gewerbesteuerbefreiung) unerlässlich.
Es sichert nicht nur die Steuerersparnis der GmbH, sondern auch die Fairness und den Frieden unter den Gesellschaftern der Holding.
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