Wenn Immobilien als Sacheinlage in eine neu gegründete GmbH oder Holding eingebracht werden, muss der Wert der Einlage den Nennwert der zu gewährenden Geschäftsanteile decken.
Gerechte Anteilsverteilung: Bei mehreren Gesellschaftern muss der Wert der eingebrachten Immobilie präzise bestimmt werden, um die Höhe der Anteile gerecht zu berechnen. Das Gutachten stellt sicher, dass der Wert, den jeder Gesellschafter einbringt, korrekt im Verhältnis zu seiner Beteiligung steht.
Vermeidung von Über- oder Unterbewertung: Eine fehlerhafte Bewertung führt zu Ungerechtigkeit bei der Verteilung der Anteile und kann später zu Gesellschafterstreitigkeiten führen.